Willkommen im Online Shop für Strahlnerpatente der Korporation Uri
Die Suche nach Kristallen – das Strahlnen – fasziniert die Menschen im Alpenraum seit Jahrhunderten. Wenn Sie heute auf Urner Korporationsgebiet Mineralien und Kristalle gewinnen möchten, benötigen Sie dazu ein Patent. Darüber hinaus gelten strenge Vorschriften beim Strahlnen: So sind etwa das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff grundsätzlich nicht erlaubt. Nach uraltem Recht ist auch das Belegen der Fundstelle geregelt. Hat ein Strahlner eine Kluft mit Mineralien entdeckt, sichert er diese durch Hinterlegen eines Strahlnerwerkzeugs und Anbringen einer Markierung mit Patentnummer, Initialen und Datum der Erstbelegung. Ein Strahlner darf maximal zwei Fundstellen belegen. Im Radius von zwölf Metern vom belegten Klufteingang dürfen Dritte keine eigene Fundstelle belegen oder bearbeiten.
Für das Strahlnen in den Gemeinden Andermatt, Realp und Hospental ist die Korporation Ursern zuständig.
Karte Strahlnergebiete Korporation Uri
Jahrespatente
Ab dem 1. Januar können Jahrespatente
direkt auf unserer Webseite online bestellt, bezahlt, heruntergeladen und
ausgedruckt werden. Ebenfalls kann das Jahrespatent nach wie
vor direkt am Schalter gelöst werden. Dazu muss ein Foto (in Passfotogrösse)
mitgebracht oder elektronisch an mail(at)korporation.ch gesendet werden.
Die Jahrespatente sind bis 31. März zu lösen, danach
werden keine Jahrespatente mehr ausgestellt. Es gilt
ab Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Voraussetzung
ist eine über dem Bundesrecht genügende Haftpflichtversicherung. Das Patent ist
persönlich und nicht übertragbar.
Wochen- und Tagespatente
Wochen- und Tagespatente können während dem ganzen Jahr direkt auf unserer Webseite online bestellt,
bezahlt, heruntergeladen und ausgedruckt oder am Schalter der Korporation Uri
in Altdorf gelöst werden.
Das Patent gilt für den gelösten Zeitraum (6 Tage bei Wochenpatenten oder 1 Tag bei Tagespatenten). Voraussetzung
ist eine über dem Bundesrecht genügende Haftpflichtversicherung. Das Patent ist
persönlich und nicht übertragbar.
Downloads:
- PDF Verordnung über das Suchen von Kristallen
- PDF Strahlnerbewilligungen 2025
- PDF Infoblatt Sperrgebiete
- PDF Gesuch für Helikoptertransporte
- WORD Gesuch für Helikoptertransporte (zum Ausfüllen am PC)
- PDF Einzahlungsschein
- Flyer Bergeis
Externe Links:
- Ehrenkodex (Link zu SVSMF, Schweizer Strahlern, Mineralien- und Fossiliensammlern)
- Plan zu den Sperrgebieten (Link zu geo.ur.ch)
Kontakt Strahlneraufseher:
Werner Walker, Mobile 079 562 44 14 / werner.walker@korporation.ch



